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Einzelunternehmung

Kennzeichen

Mindest-Anzahl der Gründer1
Form Führung durch Vollkaufmann
Prinzip der Firmenausschließlichkeit (es darf keine Verwechslung möglich sein (Name, Vornahme)
Anmeldung zum Handelsregister

zur Information

Pflicht (wenn Umsatz > 250.000,- oder Gewinn 30.000,-)
Mindestkapitalkeins, allein verantwortlich
Haftungunbeschränkt(mit Geschäfts- und Privatvermögen)
Gewinn- Verlustbeteiligungalleinige Gewinn- und Verlustbeteiligung (mit Geschäfts- und Privatvermögen)
Leitung der Unternehmungalleinige Geschäftsführung und Vertretung
Auflösungnach eigenem Ermessen, Tod oder Insolvenzverfahren des Gesellschafters
Beteiligung am Auflösungserlösalleinig (natürlich nicht bei Tod!)
Vorteile
  • kein Mindestkapital
  • keine Teilung der Gewinne
  • größtmöglicher Gestaltungsspielraum
  • man kann als so genannter Kleingewerbetreibender beginnen
  • minimale Gründungskosten, da notarielle Vorschriften entfallen,
  • keine Gründungsvorschriften
  • schnellere Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen
Nachteile
  • erhebliche Arbeitsbelastung, da gesamte Verantwortung für Geschicke der Firma auf Ihnen lastet
  • unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich)
  • Erweiterung der Kapitalbasis richtet sich nur nach dem eigenen Vermögen


Kategorie: 5. Semester | BWL
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  • Letzte Änderung: 16.12.2010 um 10:50 Uhr

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