| Mindest-Anzahl der Gründer | 1 |
| Form |
Führung durch Vollkaufmann |
| Prinzip der Firmenausschließlichkeit |
(es darf keine Verwechslung möglich sein (Name, Vornahme) |
| Anmeldung zum Handelsregister |
zur Information
Pflicht (wenn Umsatz > 250.000,- oder Gewinn 30.000,-) |
| Mindestkapital | keins, allein verantwortlich |
| Haftung | unbeschränkt(mit Geschäfts- und Privatvermögen) |
| Gewinn- Verlustbeteiligung | alleinige Gewinn- und Verlustbeteiligung (mit Geschäfts- und Privatvermögen) |
| Leitung der Unternehmung | alleinige Geschäftsführung und Vertretung |
| Auflösung | nach eigenem Ermessen, Tod oder Insolvenzverfahren des Gesellschafters |
| Beteiligung am Auflösungserlös | alleinig (natürlich nicht bei Tod!) |