AktiengesellschaftKennzeichen
| Mindest-Anzahl der Gründer | 1 |
| Mindestkapital | EUR 50.000,- |
| Form | gerichtlich oder notarisch beglaubigter Gesellschaftervertrag |
| Beginn der Gesellschaft | mit Handelsregistereintrag |
| Firma | Sachfirma + Zusatz AG |
| Beteiligung am Kapital | nach Aktienanteil |
| Haftung | mit Aktienanteil |
| Gewinnbeteiligung | Dividende |
| Verlustbeteiligung | mit Geldwert der Aktie | |
| Leitung der Unternehmung (Geschäftsführung, Vertretung) | durch den Vorstand |
| Überwachendes Organ | Aufsichtsrat |
| Beschließendes Organ | Hauptversammlung |
| Kündigung eines Gesellschafters | durch Verkauf der Aktie |
| Beteiligung am Auflösungserlös | nach Aktienanteil |
Vorteile
- AG vermittelt aufgrund der Gesellschaftsform einen Eindruck von Professionalität und Seriosität
- AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen
- unabhängige Eigenkapitalfinanzierung durch Börsengang,
- unabhängig von Krediten bei Banken
- Unternehmenskontinuität, d.h. der Bestand der AG ist unabhängig
- vom Mitgliederwechsel bzw. Tod des Aktionärs gewährleistet
- Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht zu übertragen,
Nachteile
- erhöhter Planungs- und Finanzaufwand bei der Gründung der AG
(Grundkapital von 50.000,00 € erforderlich, aufwendiges Gründungsprozedere),
- notarielle Beurkundung wichtig
- Eintrag ins Handelsregister
- erhöhter organisatorischer Aufwand, da drei Gremien (Vorstand,
- Aufsichtsrat, Hauptversammlung) neben einander arbeiten
- geringer Gestaltungsspielraum, da der Anteil des zwingenden Rechts sehr hoch ist
Kategorie: 5. Semester | BWL |
Zahlen & Daten
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- Letzte Änderung: 16.12.2010 um 13:20 Uhr
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